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Kosten & Förderung

Fernstudium von der Steuer absetzen: Der Überblick

In vielen Fällen geht das, aber es kommt darauf an. Ob Studiengebühren, Fachbücher und Fahrten zählen, hängt von der Art deines Studiums und deiner Situation ab. Hier findest du die Grundlagen im Klartext, ganz ohne Versprechen.

3 Min. Lesezeit

Wichtig vorab: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ist ausdrücklich keine Steuerberatung und kein Rechtsrat. Ob und in welcher Höhe du Studienkosten absetzen kannst, hängt von deiner persönlichen Situation ab und entscheidet am Ende das zuständige Finanzamt. Kläre deinen konkreten Fall mit einer Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt, bevor du dich auf eine Absetzbarkeit verlässt. Steuerregeln ändern sich zudem regelmässig.

Zwei Kategorien entscheiden, nicht der Name

Für das Finanzamt in Deutschland zählt nicht, ob etwas ein Fernstudium heisst, sondern in welche Kategorie deine Ausbildung fällt. Handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung oder ein Zweitstudium, also nach einer bereits abgeschlossenen Erstausbildung, lassen sich die Kosten in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten mindern die Steuer meist stärker und können als Verlust in spätere Jahre vorgetragen werden, was gerade dann hilft, wenn du während des Studiums wenig oder nichts verdienst.

Handelt es sich dagegen um eine Erstausbildung, sind die Kosten oft nur als Sonderausgaben absetzbar, und die wirken sich nur im selben Jahr aus, in dem du sie zahlst. Für Berufstätige, die neben dem Job ein Fernstudium beginnen, ist meist der erste Fall einschlägig. Aber die Abgrenzung ist im Detail vertrackt und hat schon Gerichte beschäftigt, deshalb ist sie kein Selbstläufer.

Absetzbar sind je nach Fall nicht nur die Studiengebühren, sondern oft auch Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrten zu Präsenzphasen, ein häusliches Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen und Prüfungsgebühren. Sammle Belege deshalb vom ersten Tag an. Was am Ende anerkannt wird, entscheidet nicht diese Seite, sondern dein Finanzamt auf Basis deiner Angaben.

Deutschland, Österreich und die Schweiz

Die Grundlogik ähnelt sich, die Begriffe und Grenzen unterscheiden sich. In Deutschland läuft es über Werbungskosten oder Sonderausgaben, wie oben beschrieben. In Österreich gibt es ein ähnliches Prinzip: Aus- und Fortbildungskosten sowie Umschulungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzen, wenn ein Zusammenhang mit dem ausgeübten oder einem verwandten Beruf besteht. Auch hier gilt, dass die genauen Bedingungen und Grenzen sich ändern und im Einzelfall zu prüfen sind.

In der Schweiz ist die Lage anders geregelt. Kosten für eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung sind im Rahmen der direkten Bundessteuer bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abziehbar, sofern ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt oder du das zwanzigste Altersjahr vollendet hast und es nicht um die Erstausbildung geht. Die Kantone haben eigene Regeln und eigene Höchstbeträge, weshalb sich der Blick auf die Wegleitung deines Kantons lohnt.

Bevor du die Steuer betrachtest, hilft der ehrliche Blick darauf, welche Kosten in einem Fernstudium überhaupt anfallen. Denn absetzen kannst du nur, was du tatsächlich zahlst und belegen kannst. Erst die vollständige Kostenaufstellung zeigt, welche Posten steuerlich überhaupt eine Rolle spielen und welche Belege du dafür aufheben solltest.

Was du selbst tun kannst

Sammle Belege von Anfang an. Studiengebührenrechnungen, Quittungen für Fachbücher, Fahrtkosten zu Präsenzphasen, Prüfungsgebühren: Lege alles geordnet ab, am besten digital und nach Jahren sortiert. Wer erst am Jahresende sucht, findet die Hälfte nicht mehr. Ein einfacher Ordner oder eine Foto-Ablage auf dem Handy reicht schon, Hauptsache, du machst es laufend und nicht rückwirkend.

Denk an den Verlustvortrag. Wenn deine Kosten in einem Jahr höher sind als dein Einkommen, kann sich ein Werbungskostenabzug erst in einem späteren Jahr auszahlen, in dem du wieder mehr verdienst. In Deutschland ist dafür oft eine Steuererklärung nötig, auch wenn du im Studienjahr wenig verdient hast. Ob das für dich sinnvoll ist, gehört zu den Fragen, die eine Steuerberatung schnell beantwortet.

Und hol dir Rat, wenn es um Geld geht. Eine Steuerberatung kostet, spart aber oft mehr, als sie kostet, gerade bei der kniffligen Abgrenzung zwischen Erst- und Zweitausbildung. Wenn du zuerst verstehen willst, welche Kosten überhaupt auf dich zukommen und wie sich ein Fernstudium finanzieren lässt, ordnet ein unabhängiges Erstgespräch die grossen Linien für dich, bevor du ins Detail gehst.

Häufige Fragen

Kann ich mein Fernstudium wirklich absetzen?

Oft ja, aber es kommt auf den Einzelfall an. Handelt es sich um eine Weiterbildung oder ein Zweitstudium nach abgeschlossener Erstausbildung, sind die Kosten in Deutschland in der Regel als Werbungskosten absetzbar. Bei einer Erstausbildung greifen meist nur Sonderausgaben. Was in deinem Fall gilt, klärst du am besten mit einer Steuerberatung oder dem Finanzamt.

Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben?

Werbungskosten mindern die Steuer meist stärker und lassen sich als Verlust in spätere Jahre vortragen, was hilft, wenn du im Studienjahr wenig verdienst. Sonderausgaben wirken nur im Jahr der Zahlung. Welche Kategorie greift, hängt davon ab, ob es sich um eine Erst- oder eine Zweitausbildung handelt. Die Abgrenzung ist im Detail heikel.

Welche Kosten sind absetzbar?

Je nach Fall zählen oft die Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrten zu Präsenzphasen, Prüfungsgebühren und unter bestimmten Bedingungen ein Arbeitszimmer. Voraussetzung ist, dass du die Ausgaben belegen kannst. Sammle deshalb Rechnungen und Quittungen vom ersten Tag an. Was am Ende anerkannt wird, entscheidet das zuständige Finanzamt.

Wie ist das in der Schweiz geregelt?

In der Schweiz sind Kosten für eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung im Rahmen der direkten Bundessteuer bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abziehbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und es nicht um die Erstausbildung geht. Die Kantone haben eigene Regeln und Höchstbeträge, deshalb lohnt der Blick in die Wegleitung deines Kantons.

Ersetzt diese Seite eine Steuerberatung?

Nein. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ist ausdrücklich keine Steuerberatung und kein Rechtsrat. Ob und wie viel du absetzen kannst, hängt von deiner Situation ab und entscheidet das Finanzamt. Kläre deinen konkreten Fall mit einer Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt, gerade weil sich Steuerregeln regelmässig ändern.

Hinweis zur Information

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemein gehalten und dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine offizielle Anrechnungs- oder Anerkennungs-Entscheidung der jeweiligen Hochschule und sind kein Rechtsrat. Verbindlich entscheiden die Hochschulen sowie die zuständigen Stellen: die ZAB in Deutschland, das BMBWF in Österreich und das SBFI in der Schweiz. Prüfe deinen konkreten Fall vor der Einschreibung immer direkt bei der Hochschule.

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