Warum eine Aufstiegsfortbildung die Tür öffnet
Meister, staatlich geprüfter Techniker und Fachwirt sind Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Wer eine dieser Aufstiegsfortbildungen abgeschlossen hat, besitzt in Deutschland in der Regel eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das bedeutet: du darfst grundsätzlich jedes Fach studieren, nicht nur eines aus deinem Berufsfeld, und du brauchst dafür meist weder Abitur noch eine zusätzliche Eignungsprüfung. Damit stehst du beim Zugang oft besser da als beruflich Qualifizierte, die nur eine Ausbildung mitbringen und den fachnahen Weg gehen.
Der Grund ist die Systematik der beruflichen Bildung: Meister- und Fachwirt-Abschlüsse liegen auf einer Fortbildungsstufe, die im Deutschen Qualifikationsrahmen auf einer Höhe mit dem Bachelor eingeordnet ist. Sie belegen also nicht nur Fachwissen, sondern auch die Fähigkeit, selbstständig zu lernen und Verantwortung zu tragen. Genau das erwartet eine Hochschule von Studienanfängern, deshalb ist der Zugang für diese Gruppe klar geregelt.
Wichtig bleibt: Die genauen Regeln liegen bei den Bundesländern und den einzelnen Hochschulen. Der allgemeine Hochschulzugang ist der Normalfall, aber einzelne Studiengänge können zusätzliche Bedingungen stellen, etwa ein Beratungsgespräch oder Grundkenntnisse in einem Fach. Prüfe deinen Fall deshalb vor der Bewerbung direkt bei der Wunschhochschule.
Vom Fortbildungszeugnis zur Einschreibung
Der Weg ist kürzer, als viele denken. In der Praxis genügt für die Bewerbung meist dein Fortbildungszeugnis als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung. Du bewirbst dich damit wie jede andere Studieninteressierte, oft für den nächsten Semesterstart. Weil viele Fernhochschulen sogar mehrere Starttermine im Jahr anbieten und ohne Numerus clausus zulassen, ist der Einstieg für Berufstätige besonders flexibel. Mehr zu den weiteren Wegen ohne Reifezeugnis findest du in unserer Übersicht zum Fernstudium ohne Abitur.
Ein zweiter Vorteil liegt in der Anrechnung. Wer einen Meister oder Fachwirt mitbringt, hat oft Inhalte gelernt, die sich mit Modulen eines fachnahen Studiengangs überschneiden. Viele Hochschulen rechnen solche Vorleistungen an und verkürzen damit das Studium um ein oder mehrere Semester. Das spart Zeit und Kosten. Wie viel geht, entscheidet die Hochschule im Einzelfall und meist Modul für Modul, ein pauschales Versprechen über sehr viele Semester ist eher ein Warnsignal.
Ob sich am Ende ein Bachelor oder gleich ein weiterbildender Master anbietet, hängt von deinem Ziel ab. Für den Master ist in der Regel ein erster Hochschulabschluss nötig, einige MBA-Programme lassen aber auch Bewerber mit Fortbildung und Führungserfahrung zu. Welcher Abschluss zu dir passt, klärst du am besten früh, bevor du dich auf einen Weg festlegst.
Aufstiegsfortbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Der klare Zugang über Meister und Fachwirt ist vor allem eine deutsche Besonderheit. In Österreich und der Schweiz sehen die Wege anders aus.
Deutschland
Meister, staatlich geprüfte Techniker und Fachwirte besitzen in der Regel einen allgemeinen Hochschulzugang und dürfen fachungebunden studieren, meist ohne zusätzliche Prüfung. Die Details regeln die Landeshochschulgesetze, einzelne Studiengänge können Zusatzbedingungen stellen. Die Hochschule entscheidet im konkreten Fall.
Österreich
Meisterprüfung und Werkmeister eröffnen Zugänge, häufig verbunden mit der Studienberechtigungsprüfung für ein Studienfeld. Wer eine volle Hochschulreife will, nutzt die Berufsreifeprüfung. Fachhochschulen lassen einschlägig Qualifizierte zusätzlich über Zusatzprüfungen zu. Auskunft geben das BMBWF und die Hochschulen.
Schweiz
Die höhere Berufsbildung mit eidgenössischem Fachausweis, Diplom oder einem Abschluss der höheren Fachschule ist ein eigener Bildungsweg. Für ein Fachhochschulstudium ist oft eine Aufnahme sur dossier möglich, bei der die Hochschule den Einzelfall prüft. Das SBFI und die Hochschulen nennen die Bedingungen.
Häufige Fragen
Darf ich mit Meister ohne Abitur studieren?
In Deutschland in der Regel ja. Meister, staatlich geprüfte Techniker und Fachwirte besitzen dort meist einen allgemeinen Hochschulzugang und dürfen fachungebunden studieren, oft ohne zusätzliche Eignungsprüfung. Die genauen Regeln legen die Bundesländer und die einzelnen Hochschulen fest. Einzelne Studiengänge können Zusatzbedingungen stellen, deshalb lohnt die direkte Nachfrage.
Brauche ich trotzdem eine Zugangsprüfung?
Meist nicht. Weil der Fortbildungsabschluss schon als Hochschulzugangsberechtigung gilt, entfällt für Meister und Fachwirte in der Regel die sonst übliche Eignungs- oder Hochschulzugangsprüfung. Einzelne Programme verlangen ein Beratungsgespräch oder Grundkenntnisse in einem Fach. Was gefordert ist, steht in der Zulassungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Kann ich meinen Meister oder Fachwirt anrechnen lassen?
Oft ja, wenn sich die Inhalte mit dem Studium überschneiden. Viele Hochschulen rechnen einen Meister oder Fachwirt teilweise auf ein fachnahes Studium an und verkürzen es dadurch. Wie viel geht, entscheidet die Hochschule im Einzelfall und meist Modul für Modul. Ein pauschales Versprechen über sehr viele Semester ist eher ein Warnsignal als ein gutes Angebot.
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
Nicht in gleicher Form. Der breite Hochschulzugang über Meister und Fachwirt ist vor allem eine deutsche Besonderheit. In Österreich führen häufig die Studienberechtigungs- oder die Berufsreifeprüfung ans Ziel, in der Schweiz die höhere Berufsbildung und eine Aufnahme sur dossier an den Fachhochschulen. Das BMBWF, das SBFI und die Hochschulen geben verbindlich Auskunft.
Bachelor oder gleich Master mit Fortbildung?
In der Regel zuerst der Bachelor. Ein Master setzt meist einen ersten Hochschulabschluss voraus. Einige weiterbildende Master, etwa ein MBA, lassen jedoch Bewerber mit einer Fortbildung und mehrjähriger Führungserfahrung zu, oft mit Eignungsprüfung. Ob ein Programm diese Ausnahme erlaubt, steht in der jeweiligen Zulassungsordnung.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemein gehalten und dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine offizielle Anrechnungs- oder Anerkennungs-Entscheidung der jeweiligen Hochschule und sind kein Rechtsrat. Verbindlich entscheiden die Hochschulen sowie die zuständigen Stellen: die ZAB in Deutschland, das BMBWF in Österreich und das SBFI in der Schweiz. Prüfe deinen konkreten Fall vor der Einschreibung immer direkt bei der Hochschule.